RAUCHMELDERPFLICHT IN BAYERN
„Die Hitze wird mich früh genug wecken“
Der größte anzutreffende Irrtum: Denn weit gefährlicher als Flammen oder Hitze ist der Brandrauch. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen. Der Rauchgeruch weckt Sie nicht, wenn Sie schlafen, da der Geruchssinn im Schlaf nicht reagiert.
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
"Q" das Qualitätsmerkmal von Rauchmeldern
Wegweisend für höhere Sicherheitsstandards von Geräten für den Langzeiteinsatz wurde bereits im letzten Herbst das Qualitätsmerkmal „Q“ eingeführt.
WIR SIND ZERTIFIZIERT
Die novellierte Anwendungsnorm DIN 14676, die im Herbst 2012 veröffentlicht wurde, sieht auch für die Projektierung, Installation und Instandhaltung eine „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ vor. Dank des zertifizierten Fachwissens können wir für ein Höchstmaß an Sicherheit auf einer einheitlichen, normativen Grundlage sorgen.