ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ JETZT PFLICHT

Ab dem 1. Oktober 2016 sind bei allen Installationen oder Planungen die neue Regelungen zu berücksichtigen.

WICHTIG FÜR BAUHERREN

DIN VDE 0100-443: WAS IST NEU?

1) Überspannungsschutz in allen neu geplanten Gebäuden verpflichtend

Der Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD - engl. für Surge Protective Device) ist nun gefordert, wenn transiente (kurzzeitige) Überspannungen Auswirkungen haben können auf:

  • NEU: Ansammlungen von Personen z. B. in großen (Wohn-) Gebäuden, Büros, Schulen
  • NEU: Einzelpersonen, z. B. in Wohngebäuden und kleinen Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II installiert werden. Derartige Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und empfindliche elektronische Geräte.

Basierend auf dieser Neuregelung muss nun in allen ab 1. Oktober 2016 geplanten Gebäuden Überspannungsschutz installiert werden – auch im Wohnungs- und Zweckbau!

2) Berücksichtigung eigenerzeugter Schaltüberspannungen

Erstmals werden die durch das Betriebsmittel selbst erzeugten Schaltüberspannungen in der Norm berücksichtigt. Verursacher von derartigen Überspannungen sind z. B.

  • Schalten hoher induktiver, kapazitativer Lasten wie Klimaanlagen, Umrichter
  • Schalten hoher Lastströme wie Durchlauferhitzer
  • Zuschalten einer Generatoreinspeisung

Bisher wurden nur Schutzmaßnahmen gefordert für Überspannungen, die von außen über die Netzversorgung auftreten.

3) Schutzpflicht bei Freileitungsversorgung

Unabhängig von der Anzahl der Gewittertage (bisherige Regelung) müssen nun bei einem Freileitungsnetz Überspannungs-Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.

 

 

DIN VDE 0100-534: WAS IST NEU?

1) Einbauort der Überspannungs-Schutzeinrichtung

Das Überspannungsschutzgerät (SPD) muss so nah wie möglich am Einspeisepunkt derelektrischen Anlage eingebaut werden. Bei der Installation in einem Wohngebäude ist deroptimale Einbauort im unteren Anschlussraum des Zählerschrankes. In neuen Zählerschränkenist hier ein 40mm-Sammelschienensystem vorhanden, auf der das Überspannungsschutzgerätmit Aufrasttechnik schnell montiert werden kann.

Darüber hinaus sind auch potenzielle Störquellen zu berücksichtigen (siehe „Berücksichtigung eigenerzeugter Schaltüberspannungen“). In diesem Fall muss das Schutzgerät ebenfalls so nah wie möglich am Verursacher eingebaut werden.

2) Schutzbereich von Überspannungsschutzgeräten

Der wirksame Schutzbereich von Überspannungsschutzgeräten (SPD) wird erstmals in der Norm berücksichtigt. Gemeint ist der maximal zulässige Abstand zwischen Überspannungsableiter und den zu schützenden Geräten. Dieser sollte nicht mehr als 10 m Leitungslänge betragen. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, ist ein zusätzlicher Überspannungsableiter (z.B. DEHNguard DG M TNS 275) so nah wie möglich am zu schützenden Gerät einzubauen.

 

Quelle Beitrag und Bilder: DEHN + Söhne GmbH + Co.KG.