BRANDSCHUTZSCHALTER (AFDD) JETZT VERPFLICHTEND
Nach der DIN VDE 0100-420 ist jetzt in bestimmten Bereichen eine Schutzeinrichtung verpflichtend, die im Falle eines Störlichtbogens den Strom innerhalb kürzester Zeit abschaltet, bevor dieser einen Schaden z.B. durch einen Brand auslöst.
© Siemens AG 2013, Alle Rechte vorbehalten
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In diesen Bereichen ist ein solcher Schutzschalter unter anderem Pflicht:
- Holzverarbeitende Betriebe, Papier- und Textilfabriken oder Labore
- Lagerräume mit brennbaren Materialien
- Holzhäuser und Scheunen
- Flughäfen
- Bahnhöfe
- Nationaldenkmäler, Museen
- Öffentliche Gebäude
- Kindertagesstätten*
- Seniorenheime*
- Barrierefreies Wohnen*
*hier vorzusehen in Schlaf- und Aufenthaltsräumen
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Des Weiteren ist dieser in folgenden Bereichen empfohlen:
- Räumlichkeiten mit Schlafeinrichtung
- Räume mit Feuer verbreitenden Strukturen wie z.B. der Kamineffekt bei Hochhäusern
- Endstromkreise mit hoher Anschlussleistung, die Verbraucher wie z.B. Waschmaschinen, Trockner oder Geschirrspüler versorgen
Damit sind Sie zusammen mit dem RCD-Schalter gut geschützt.
Diese Schutzeinrichtungen schützen Ihr Leben, das Ihrer Familie, Ihrer Mitarbeiter oder auch Sachwerte.