Ab Januar 2015 tritt eine neu gefasste Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft. Neben redaktionellen Anpassungen wurden insbesondere folgende wichtige Änderungen vorgenommen:

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINZELMASSNAHMEN

  • Nassläuferumwälzpumpen: Neuer Energieeffizienzwert gefordert, EEI ≤ 0,20.
  • Der Ersatz von Kreiselpumpen wird nicht weiter gefördert.
  • LED-Beleuchtung:
    Antragstellung im Bereich Einzelmaßnahme beschränkt bis zum 30. April 2015.
    Reduzierung der Fördersätze für LED-Beleuchtung im Bereich Einzelmaßnahmen auf 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 10 Prozent für sonstige Unternehmen.
    Kompletter Austausch der Leuchte erforderlich, der Ersatz eines LED-Leuchtmittels in einer Bestandsleuchte (LED Retrofit) wird nicht gefördert.
    Weitere Anforderungen entnehmen sie bitte dem Merkblatt für Einzelmaßnahmen.


ÄNDERUNGEN BEI DER SYSTEMISCHEN OPTIMIERUNG

  • Neuer Fördertatbestand: Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen
  • Eine Förderung nach AGVO ist nicht mehr möglich.
  • Der Energieberater bzw. das Beratungsunternehmen muss nachweislich in der KfW-Beraterbörse oder der Liste für Energieeffizienz-Experten der dena gelistet oder vom BAFA für das Programm „Energieberatung im Mittelstand“ anerkannt sein.


WEITERE, ALLGEMEIN GÜLTIGE ÄNDERUNGEN

  • Gewerbeanmeldungen werden neben dem Handelsregister- und Handwerksrollenauszug als Nachweis für eine unternehmerische Tätigkeit akzeptiert.
  • Zeitraum zum Einreichen der Verwendungsnachweisunterlagen nach Ende des Bewilligungszeitraums wurde von sechs auf drei Monate verkürzt.

ZUSCHÜSSE FÜR EINZELMASSNAHMEN UND SYSTEMISCHE OPTIMIERUNG

Das BAFA bietet interessante Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.

GRUNDLAGEN

Die Bundesregierung hat sich mit ihren Beschlüssen vom 28. September 2010 und 6. Juni 2011 ambitionierte Ziele zur Erhöhung der Energieeffizienz gesetzt.

Um diese Ziele zu erreichen, hat sie einen Energieeffizienzfonds zur Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwendung aufgelegt, auf dessen Grundlage unter anderem die Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und im „deutschen Mittelstand“ vorgesehen ist. Damit sollen die bestehenden Einsparpotentiale erschlossen und Ressourcen eingespart werden.

FÖRDERUNG VON HOCHEFFIZIENTEN QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Zwei unterschiedliche Verfahren sind hierbei zu unterscheiden.

Zum Einen werden der Ersatz von einzelnen Anlagen bzw. Aggregaten durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate mit einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 Euro bis zu maximal 30.000 Euro je Antragsteller gefördert. Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen die Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern
  • Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED-Technik


Die Förderfähigkeit wird anhand technischer Effizienzkriterien beurteilt. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt Einzelmaßnahmen.

Das zweite Verfahren ist die sogenannte systemische Optimierung. Hierbei wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Konzepts sowohl der Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien ab einem Investitionsvolumen von 30.000 Euro als auch der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung zu verbessern, gefördert.

Vor Beginn der Investition ist durch einen Energieberater im Rahmen einer detaillierten Energieberatung ein Energieeinsparkonzept zu erstellen, in dem die Verwendung von hocheffizienten Querschnittstechnologien zur Optimierung des betrachteten Systems des Antragstellers geprüft und bewertet wurde. Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % erzielt und nachgewiesen wird.

Neben den genannten Querschnittstechnologien im Bereich der Einzelmaßnahmen werden im Rahmen der systemischen Optimierung darüber hinaus notwendige Leistungen für die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen, die zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes erforderliche Energieberatung sowie die Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs gefördert.

Detaillierte Informationen zur systemischen Optimierung sowie dem zu erstellenden Energieeinsparkonzept finden Sie im Merkblatt Systemische Optimierung.

Auszug zum Beitrag unter dem Link der BAFA

Quelle: BAFA (Bundesamt für Wirtschafts und Ausfuhrkontrolle)